Erste Hilfe Fortbildung

Die Berufsgenossenschaften verlangen innerhalb von zwei Jahren nach der neuen Erste Hilfe Schulung eine Fortbildung zur Auffrischung, damit du weiterhin anerkannter Ersthelfer deines Betriebes bleiben kannst. Stromunfall? Hitzeschlag? Herzinfarkt? Die moderne Erste Hilfe funktioniert nach einfachen Regeln, ist maximal effektiv und bedeutet vor allem eins: Handlungsbereitschaft im Notfall. Der Auffrischungskurs macht als "Erste Hilfe Training“ den Namen zum Programm. Unser Kurskonzept setzt einen Schwerpunkt auf die Übung der Maßnahmen nach dem Bedarf der Teilnehmenden. Als ausgebildeter Ersthelfer hast du bereits Erfahrung und wir können gemeinsam daran anknüpfen und deine Kompetenzen gezielt erweitern. Ausgangspunkt eines erfolgreichen Trainings ist die persönliche Übungsbereitschaft und die Orientierung an der eigenen Erfahrung. Diese Vorgehensweise macht den Kurs kurzweilig und interessant für alle Beteiligten.

Unsere Kurse entsprechen den Anforderungen (9 UE à 45 Min.) der Berufsgenossenschaft.

Inhalt

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
  • Erste Hilfe bei Störungen der Vitalfunktionen (Bewusstlosigkeit / Atemstörungen /Kreislaufstörungen)
  • Wiederbelebung mit AED
  • Training der Maßnahmen bei weiteren Notfallsituationen

Deine 2-Jahresfrist läuft bald ab? Dann nimm bitte schnellstmöglich an einer Fortbildung teil! Auch für diese werden die Kosten von deiner Berufsgenossenschaft übernommen.

WICHTIG: Innerhalb von 2 Jahren nach der Ersten Hilfe Ausbildung ist das Erste Hilfe Training von der BG vorgeschrieben!

Bei Fragen stehen wir dir über unsere Hotline unter 0721/929240 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Hinweise

Betriebliche Ersthelfer besuchen den neuen Erste Hilfe Kurs nur dann kostenlos, wenn ein ausgefülltes BG-Abrechnungsformular zum Kurs mitgebracht wird.

WICHTIG: Bitte nur vollständige Angaben machen! Der Stempel der Firma, die Unterschrift des Vorgesetzten, die zuständige Berufsgenossenschaft (Adresse) und die BG-Mitgliedsnummer, müssen auf der Kursliste vollständig angegeben sein. Nur so kannst du kostenlos am Kurs teilnehmen und wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.

Gutscheine von den Unfallkassen werden anerkannt, sofern diese auch vollständig ausgefüllt in den Kurs mitgebracht werden.