Betriebliche Ersthelfer

Jeder Betrieb ab 2 Mitarbeitern muss verschiedene, sicherheitsrelevante Auflagen der Berufsgenossenschaft erfüllen. Wir bieten dir die entsprechende Aus- & Weiterbildung deiner Mitarbeiter an, übernehmen aber auch jede andere Aufgabe im Bereich 'Erste Hilfe im Betrieb' nach GUV-V/ BGV A1.

Ab 2 Mitarbeitern ist ein Unternehmen verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall zu schaffen und den reibungslosen Ablauf der Versorgung nach dem Prinzip der Rettungskette zu garantieren. Je nach Betriebsgröße muss gewährleistet sein, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind. Dazu gehört die Ausbildung einer bestimmten Anzahl an Ersthelfern, abhängig von der Unternehmensgröße und der Branche.

Die Berufsgenossenschaft wird dich jedoch nicht zur Aus- oder Fortbildung deiner Mitarbeiter auffordern, dazu bist du selbst oder dein Sicherheitsbeauftragter verpflichtet.

Im Zweifelsfall kannst du natürlich bei uns direkt oder bei deiner Berufsgenossenschaft nachfragen.

Im neuen Erste Hilfe Kurs geht es hauptsächlich um die weiterführenden Maßnahmen, die bei einem Notfall ergriffen werden müssen. Viele Notfälle ereignen sich oft außerhalb des Straßenverkehrs und stellen die Beteiligten vor eine große Herausforderung, die jedoch in den meisten Fällen zu bewältigen ist. Wie du auch die schwierigste Notfallsituation meistern kannst, lernst du bei der M-A-U-S!

Besonders die Handlungsbereitschaft werden wir intensiv gemeinsam trainieren, um so ein stabiles Sicherheitsgefühl für die Praxis im Notfall zu schaffen. Unser Kurskonzept konzentriert sich auf aktive Übungen von Maßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu leisten sind sowie das persönliche Handeln der Teilnehmer innerhalb verschiedener Szenarien, was den Lernerfolg steigern soll. So wird der Kurs kurzweilig und interessant. Die eigene Übungsbereitschaft und die Orientierung an der eigenen Erfahrung bilden den Ausgangspunkt einer effektiven Grundausbildung in Erster Hilfe.

Unsere Kurse entsprechen den Anforderungen (9 UE à 45 Min.) der Berufsgenossenschaft.

Inhalt

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
  • besondere Gefahren (z.B. Strom)
  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
  • Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)

Bist du interessiert an einer Erste Hilfe Fortbildung? Die M-A-U-S hat auch für dich den passenden Kurs!

Bei Fragen stehen wir dir über unsere Hotline unter 0721/929240 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. 

Hinweise

Betriebliche Ersthelfer besuchen den neuen Erste Hilfe Kurs nur dann kostenlos, wenn ein ausgefülltes BG-Abrechnungsformular zum Kurs mitgebracht wird.

WICHTIG: Bitte nur vollständige Angaben machen! Der Stempel der Firma, die Unterschrift des Vorgesetzten, die zuständige Berufsgenossenschaft (Adresse) und die BG-Mitgliedsnummer, müssen auf der Kursliste vollständig angegeben sein. Nur so kannst du kostenlos am Kurs teilnehmen und wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.

Gutscheine von den Unfallkassen werden anerkannt, sofern diese auch vollständig ausgefüllt in den Kurs mitgebracht werden.