Erste Hilfe für Mitarbeiter
Ein gut geschulter Mitarbeiter kann im Notfall Leben retten.
Darüber hinaus ist die Erste Hilfe Ausbildung nicht nur sinnvoll, sondern auch durch die Berufsgenossenschaft verpflichtend. Je nach Betriebsgröße müssen Ihr Chef gewährleisten, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind.
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer,
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
- in sonstigen Betrieben 10 %.
Hat Ihr Chef Sie ausgwählt Ersthelfer zu werden? Dann informieren Sie sich bei der M-A-U-S über die von der Berufsgenossenschaft für Betriebe vorgeschriebenen Erste Hilfe Kurse.
Unser Tipp: Die Kursgebühr wird durch die Berufsgenossenschaften getragen. Beachten Sie hierfür das bei den Kursen beschriebene Vorgehen.
M-A-U-S – Für mehr Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz

