Chefs
Als Unternehmer wissen Sie, dass in Ihrem Betrieb Ersthelfer oder Betriebssanitäter zur Verfügung stehen müssen. Damit diese im Ernstfall schnell und richtig handeln können, gibt es zur Aus- und Fortbildung Vorschriften der Berufsgenossenschaften gemäß § 26 der BGV A1, (Grundsätze der Prävention). Je nach Betriebsgröße müssen Sie gewährleisten, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind.
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer,
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
- in sonstigen Betrieben 10 %.
Die M-A-U-S entwickelt seit Jahren gemeinsam mit den BG-Beauftragten für betriebliche Sicherheit effiziente Trainingskonzepte, um auch in Ihrem Betrieb ein dichtes Netz hochqualifizierter Ersthelfer zu ermöglichen!
Entscheiden Sie sich für ein Seminar bei der M-A-U-S und Sie sind auf der sicheren Seite. Hier finden Sie unser BG-Kursangebot:
Ersthelfer Grundausbildung (Berufsgenossenschaft)
Ersthelfer Fortbildung (Berufsgenossenschaft)
Betriebssanitäter (Berufsgenossenschaft)
- Unser Tipp für Ihr Budget: Die Kursgebühr wird durch die Berufsgenossenschaften getragen.
- Wir von der M-A-U-S kommen auch direkt zu Ihnen in den Betrieb: Schnell, einfach und terminlich flexibel!
Beachten Sie hierfür das bei den Kursen beschriebene Vorgehen.
Unsere professionellen und erfahrenen Dozenten wissen genau, worauf es in Ihrem Arbeitsumfeld ankommt; wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen.
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen BG-Seminaren bieten wir deshalb unsere Erste Hilfe Plus Seminare an, die speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten werden.

