Ersthelfer Fortbildung

Die Berufsgenossenschaften verlangen innerhalb von zwei Jahren nach der Erste-Hilfe- Grundausbildung eine Fortbildung, damit Sie weiterhin anerkannter Betriebsersthelfer Ihres Betriebes bleiben.

Die Berufsgenossenschaft wird Sie allerdings nicht zur Aus- oder Fortbildung Ihrer Mitarbeiter auffordern, dazu sind Sie selbst oder Ihr Sicherheitsbeauftragter verpflichtet.

Ihre 2-Jahresfrist läuft bald ab? Dann aber bitte noch schnell an einer Fortbildung teilnehmen! Auch für diese Nachschulung werden die Kosten von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.

In-House-Schulungen

Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Firma. Für alle Gruppen unterrichtet unser Ausbilder direkt bei Ihnen vor Ort und zwar in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,  Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der 0721-92924-27 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

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