Ersthelfer Fortbildung

Die Berufsgenossenschaften verlangen innerhalb von zwei Jahren nach der Erste-Hilfe- Grundausbildung eine Fortbildung, damit Sie weiterhin anerkannter Betriebsersthelfer Ihres Betriebes bleiben.
Die Berufsgenossenschaft wird Sie allerdings nicht zur Aus- oder Fortbildung Ihrer Mitarbeiter auffordern, dazu sind Sie selbst oder Ihr Sicherheitsbeauftragter verpflichtet.
Ihre 2-Jahresfrist läuft bald ab? Dann aber bitte noch schnell an einer Fortbildung teilnehmen! Auch für diese Nachschulung werden die Kosten von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
In-House-Schulungen
Gerne kommen wir auch zu Ihnen in die Firma. Für alle Gruppen unterrichtet unser Ausbilder direkt bei Ihnen vor Ort und zwar in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Saarland.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der 0721-92924-27 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

