Betriebssanitäter

Schnelle Hilfe unter Kollegen!
Sie möchten in Ihrem Betrieb mehr Verantwortung übernehmen? Die Sicherheit Ihrer Kollegen liegt Ihnen besonders am Herzen? Sie sind auch privat an Themen rund um die Erste Hilfe interessiert?
Dann lassen Sie sich zum Betriebssanitäter ausbilden!
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Bereich der Unfallverhütung sehen mindestens einen Betriebssanitäter vor für Unternehmen mit:
- mehr als 1.500 anwesenden Versicherten
- mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
- mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen.
(Mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter.)
Zum Betriebssanitäter kann ausgebildet werden, wer:
- volljährig ist
- mindestens einen Hauptschulabschluss hat
- innerhalb der letzten zwei Jahre eine Ausbildung zum Erst-Helfer oder die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Training nachweisen kann
Das Seminar wird nach den Richtlinien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) – BGG 949 vom September 2006 (63-Stunden-Ausbildung) abgehalten.
Sie sammeln in einem 63-stündigen Grundlehrgang sowohl theoretisches als auch praktisches Grundwissen im Bereich der Ersten Hilfe und legen am Schluss eine theoretische und praktische Prüfung ab. Anschließend nehmen Sie an einem 32-stündigen Aufbaulehrgang teil.
Sie sind nun befähigt, die Erste-Hilfe-Station eines Betriebes oder einer Baustelle alleinverantwortlich zu leiten und dem Betriebsarzt oder dem Notarzt zu assistieren (gem. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst” – BGG 949 vom April 2004 des HVBG).
Spätestens alle 3 Jahre ist eine Fortbildung erforderlich.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der 0721-92924-27 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

