Wirbelsäule

Verspürt ein Betroffener starke Schmerzen im Rückenbereich, ein Taubheitsgefühl oder Kribbeln in Beinen und/oder Armen oder hat Lähmungserscheinungen, kann von einer Verletzung der Wirbelsäule ausgegangen werden. Eine Verschiebung oder Quetschung der Wirbel stellt eine mögliche Verletzung dar. Da eine spätere Lähmung des Verletzten im Falle einer Verlagerung nicht ausgeschlossen werden kann, sollte dieser möglichst nicht bewegt werden.

Der Notruf ist schnellstmöglich abzusetzen. Danach wird der Verletzte so gut wie möglich betreut. Ist er allerdings bewusstlos, muss er ungeachtet der möglichen Wirbelsäulenverletzung in die stabile Seitenlage gebracht werden. Die Sicherung der Vitalfunktionen hat in diesem Fall absoluten Vorrang vor eventuellen Spätfolgen. Dazu zählt auch die unbedingt notwenige Helmabnahme bei einem Motorradfahrer, damit dieser nicht erstickt.

 

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