Vitalfunktionen

Als Vitalfunktionen werden Atmung, Bewusstsein und Kreislauf bezeichnet.
Bevor Hilfsmaßnahmen stattfinden können, ist es sehr wichtig, diese Vitalfunktionen des Betroffenen zu kontrollieren. Die Kontrolle der Atmung und des Bewusstseins stehen dabei im Vordergrund, denn ohne diese beiden kann keine Kreislauftätigkeit vorhanden sein.

Die Kontrolle verläuft in der Reihenfolge BAK (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf)

B = Bewusstsein
Betroffene Person ansprechen und leicht an der Schulter rütteln. Falls die Person nicht reagiert und keine eigenständigen Bewegungen ausführt, ist die Person bewusstlos.

A = Atmung
Sehen, hören und fühlen, ob Atmung vorhanden ist.
Bei einer bewusstlosen Person erschlafft die Muskulatur und die zurücksinkende Zunge kann die Atemwege blockieren. In diesem Fall ist der lebensrettende Handgriff wichtig, bei dem der Kopf überstreckt wird.

K = Kreislauf
Bei akutem Kreislaufversagen muss der Betroffene in die Schocklage gebracht werden. Dieser Sachverhalt ist allerdings bei einem Bewusstlosen schwer festzustellen.

 

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