Selbstschutz

Als Ersthelfer ist es wichtig, die Gefahrensituation, in die man sich möglicherweise durch die Rettung begibt, zu erkennen und richtig zu bewerten. Wenn zum Beispiel Explosionsgefahr besteht oder der zu Rettende am Ertrinken ist, der Helfer aber Nichtschwimmer ist, muss die persönliche Sicherheit in den Vordergrund gestellt und überlegt werden, wie Hilfe geleistet werden kann. Manchmal beschränkt sich die Erste Hilfe also auf Sicherungsmaßnahmen und das Absetzen eines Notrufs (vgl. Rechtliche Grundlagen).

Am Beispiel eines Autounfalls:
Der Ersthelfer entdeckt eine bewusstlose Person in einem Auto, kann aber die Erste Hilfe Maßnahmen im Auto nicht durchführen. Nach Sichern der Unfallstelle und Absetzen des Notrufs muss der Ersthelfer abschätzen, wie gefährlich die Situation ist. Kann er den Bewusstlosen retten, bevor er sich selbst in Gefahr begibt (z.B. brennendes Auto, sonstige drohende Gefahren)? Kann er den Bewusstlosen überhaupt befreien oder ist dieser eingeklemmt bzw. kann nur mit Hilfsmitteln befreit werden?

Wenn keine Gefahr besteht, zieht der Ersthelfer den Bewusstlosen mit dem Rettungsgriff aus dem Auto.

 

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