LSM – Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Als Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) werden die Maßnahmen bezeichnet, die ein Ersthelfer ergreift, sobald er an einen Unfallort kommt oder wenn er gar selbst am Unfall beteiligt war. Eine Verschlimmerung des Zustandes von eventuellen Verletzten wird verhindert, der Zustand wird stabilisiert und drohende Gefahren für den Gesundheitszustand abgewendet.
Die LSM sind nur der Anfang, das erste Glied der „Rettungskette“.
Dazu zählen unter anderem:
• Abnehmen des Helmes
• Allgemeines Verhalten bei Notfällen
• Auffinden einer Person
• Stabile Seitenlage
• Definition eines Notfall
• Erkennen lebensbedrohlicher Störungen, Maßnahmen zur Feststellung vitaler Funktionen
• Notwendigkeit, Verpflichtung zur Hilfeleistung
• Retten aus dem Gefahrenbereich
• Rettungskette, Notruf
sowie das Verhalten bei
• Atemstillstand, Störungen der Atmung
• Bedrohlichen Blutungen, Schock
• Bewußtlosigkeit, Störungen des Bewußtseins,
• Herz-Kreislauf-Stillstand
• Herz-Lungen-Wiederbelebung: Ein-Helfer-Methode
Das Ziel der LSM ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiedererlangung der Vitalfunktionen des Verletzten.
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