Freimachen der Atemwege

Bei bewusstlosen Personen kann die Zungenmuskulatur erschlaffen. Dadurch kann die Zunge die Atemwege blockieren. Es besteht die große Gefahr, dass die Person an ihrer Zunge oder anderen Gegenständen in ihrem Mund/Rachenraum (z.B. Erbrochenem) erstickt.

Falls die Person Fremdkörper (z.B. Essensreste, Kaugummi, Bonbon etc.) im Mund hat, diese entfernen. Jetzt den lebensrettenden Handgriff anwenden, man nennt das auch „den Kopf überstrecken“. Anschließend die Atmung der Person überprüfen. 

Atmet der Bewusstlose, jetzt in die stabile Seitenlage bringen.

Die Atemwege des Menschen (Abb. links):

A Nasen/Rachenraum
B Zunge
C Luftröhre
D Lungenflügel

 

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